Gibt es eine Altersbeschränkung für die Behandlung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen?
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich auf Heranwachsende spezialisiert. Das bedeutet, dass sich junge Erwachsene vor dem 21. Geburtstag in meiner Praxis vorstellen dürfen. Bei einer bereits laufenden Therapie kann die Behandlung über das 21. Lebensjahr hinaus fortgeführt werden, wenn dies für die Sicherung des Therapieerfolgs notwendig ist.
Ab 18 Jahren haben Patienten auch die Möglichkeit, sich bei einem Erwachsenenpsychotherapeuten (psychologischer Psychotherapeut) vorzustellen.